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"Hoflößnitz"

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag wird um die folgenden Ziffern 4 bis 9 ergänzt:

  • 4. Die in Ziffer 2 genannten Flurstücke verbleiben im Eigentum der Stadt. Die davon bereits derzeit von der Weingut und Weinstube Hoflößnitz Betriebsgesellschaft bewirtschafteten Weinbauflächenanteile werden auch weiterhin an diese zu einem angemessenen Pachtzins verpachtet.
  • 5. Die Verwertung für den Weinbau nicht genötigter Flächen(anteile) der in Ziffer 2 genannten Flurstücke bleibt vorbehalten.
  • 6. Die Beschlussfassung zu Ziffern 4 und 5 sowie zu Ziffer 8 obliegt gemäß Hauptsatzung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss bzw. dem Stadtrat.
  • 7. Die Zuführung weiterer Weinbauflächen im Eigentum der Stadt an die Hoflößnitz ist nicht beabsichtigt.
  • 8. Die Stadt wird weitere ihr bzw. städtischen Gesellschaften gehörende Weinbauflächen in ein Flächenmanagement einbeziehen, um die Kulturlandschaft zu sichern und die Wirtschaftlichkeit wie die Qualität des Weinbaus in Radebeul insgesamt zu stärken. Evtl. Neuverpachtungen oder gar Veräußerungen von Weinbauflächen erfolgen regelmäßig nach öffentlicher Ausschreibung unter Würdigung der Nachhaltigkeit vorgelegter Konzepte der künftigen Pächter bzw. Erwerber.
  • 9. Nach Erwerb des in Ziffer 1 genannten Gesellschaftsanteils wird durch Stadtratsbeschluss unverzüglich eine neue Satzung in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechtes für die dann vollständig stadteigene GmbH beschlossen und neben der Gesellschafterversammlung ein Aufsichtsrat – nach dem Muster der anderen städtischen Gesellschaften – gebildet. Der Aufsichtsrat hat über alle maßgeblichen Entscheidungen der GmbH einschließlich Verträge und Verpachtungen zu beschließen. Zudem ist mit der Stiftung Hoflößnitz verbindlich zu regeln, auf welche Art und Weise grundsätzliche Entscheidungen zum Gesamtkomplex Hoflößnitz unter Einbeziehung der Gremien des Stadtrates verbindlich abgestimmt werden, dies betrifft insbesondere auch die von der Stadt mitfinanzierten Baumaßnahmen und sonstigen Investitionen.

Dr. Ulrich Reusch und Fraktion

Radebeul, 20.01.2010

 

 

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