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Fairness, Transparenz und Berechenbarkeit bei der notwendigen Grundsteuerreform - Sicherung der Aufkommensneutralität | Antrag der CDU-Fraktion in der Stadtratssitzung am 18.04.2018

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul möge angesichts der verständlichen Verunsicherung der Steuerzahler in Folge der Erklärung des derzeitigen Grundsteuerhebungsverfahrens für verfassungswidrig durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 beschließen:

  1. Bund und Länder werden aufgefordert, umgehend alles Erforderliche zu veranlassen, die Erhebung der Grundsteuer wieder auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen. Dabei sollte einem einfachen und transparenten Erhebungsverfahren der Vorzug gegeben werden.
  2. Die Stadt Radebeul verpflichtet sich ihrerseits, diese verfassungsrechtlich erforderliche Umstellung des Erhebungsverfahrens der Grundsteuer nicht zur Erhöhung des städtischen Gesamtaufkommens aus der Grundsteuer zu nutzen:
    1. Der städtische Grundsteuerhebesatz ist daher im Zuge der Neuregelung so anzusetzen, dass unabhängig vom zukünftigen Erhebungsverfahren das städtische Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer vor und nach der Reform unverändert bleibt.
    2. Zudem ist die Einhaltung der angestrebten Aufkommensneutralität nach Abschluss des ersten Erhebungsjahres zu evaluieren. Bei Abweichungen ist der städtische Grundsteuerhebesatz so anzupassen, dass die Aufkommensneutralität tatsächlich sichergestellt ist.
  3. Radebeuler Appell: Der Radebeuler Stadtrat appelliert im Interesse der Verlässlichkeit und des Vertrauens in den sächsischen Lebens- und Wirtschaftsstandort und damit einer erfolgreichen Zukunft unseres Landes an alle sächsischen Städte und Gemeinden, diesem Beispiel zu folgen.

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 das derzeitige Erhebungsverfahren der Grundsteuer wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil ist keine Überraschung, gab es doch seit Jahren zahlreiche entsprechende höchstrichterliche Hinweise.

Dennoch haben Bund und Länder bisher keine Neuregelung zu Stande gebracht. Nun stehen die Städte und Gemeinden vor der misslichen Situation, dass ihnen das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil nur noch übergangsweise Planungs- und damit Einnahmesicherheit über eine für die Finanzierung der städtischen Aufgaben und Leistungen unverzichtbare Einnahmequelle gewährt. In Radebeul beträgt das jährliche Gesamtkommen ca. 3,4 Mio. EUR. Diese steuerlichen Belastungen tragen Grundstückseigentümer und Mieter gleichermaßen. Für die jetzt entstandene Situation tragen weder die Steuerzahler noch die Städte und Gemeinden die Schuld. Sie sind gemeinsam die Betroffenen. Auf Grund dessen ist es geboten, partnerschaftlich einen Ausweg zu finden. Dies ist ein Gebot der Fairness und sollte daher im Wege der größtmöglichen Transparenz und Berechenbarkeit erfolgen.

Dies erfordert zum einen den dringenden Appell an Bund und Länder, umgehend gesetzgeberisch tätig zu werden, und zum anderen die sofortige bindende Verpflichtung, die erforderliche Neureglung nicht zu versteckten Steuererhöhungen zu nutzen, sondern das städtische Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer vor und nach der Neuregelung konstant zu halten (= Aufkommensneutralität).

An die anderen sächsischen Städte und Gemeinden wird appelliert, dem Radebeuler Vorgehen zu folgen.

Dr. Ulrich Reusch

Angela Bachmann

Karsten Strobach

Den Antrag der CDU-Fraktion können Sie sich hier herunterladen.