Radebeul 1

Antrag der CDU-Fraktion für eine Erhaltungssatzung

Erhalt des besonderen Charakters der Stadt Radebeul

Der Stadtrat möge beschließen:

Für die Stadtgebiete Oberlößnitz und Niederlößnitz wird, jeweils gesondert, eine Erhaltungssatzung zum Schutz des ausgeprägten Gebietscharakters erarbeitet und verabschiedet.

Dr. Ulrich Reusch, Dr. Jens Baumann und Fraktion

Begründung

Die Stadtgebiete Oberlößnitz und Niederlößnitz sind durch eine weitgehend homogene Villen- und Gartenstruktur gekennzeichnet. Diese kommt u.a. auch in einer zurückhaltenden Höhenentwicklung und Kubatur zum Ausdruck. Hiervon bezieht die Stadt Radebeul ihren Ruf als Sächsisches Nizza. Viele Einzelobjekte stehen unter Denkmalschutz.

Dennoch gibt es auch hier Baulücken oder Bestandserweiterungsmöglichkeiten. Vielfach wird sich dabei aber an den Obergrenzen nach § 34 BauGB orientiert, was mit einer schleichenden Auflösung des historischen Gebietscharakters einhergeht.

Über Erhaltungssatzungen nach §§ 172 ff. BauGB kann bspw. der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt Nachdruck verliehen werden, so z. B. hinsichtlich der Kubatur, der Dachformen und -eindeckungen, der Fensterformate oder der Fassadengestaltung.

Damit kann einer ungebremsten Gebietsentwicklung nach § 34 BauGB Einhalt geboten werden; die Verwaltung bekommt damit ein brauchbares und durchsetzungsfähiges Rechtsinstrument zur Seite gestellt.

Ggf. ist zu prüfen, ob diese umfangreiche Erarbeitung (Gebietsabgrenzung, Regelungstiefe) über einen zeitweise beratenden Ausschuss zu leisten ist. Eine solche Aufgabenfokussierung wäre ein deutliches Signal, dass die Stadt Radebeul ihr kulturell-bauliches Erbe tatkräftig sichern will.