Kinderbetreuung

Regelung bei Ausfallzeiten in der Betreuung durch Tagesmütter

Regelung bei Ausfallzeiten in der Betreuung durch Tagesmütter

Anfrage der CDU-Fraktion in der Stadtratssitzung am 23.01.2019

Radebeul steht für eine qualitativ gute Kinderbetreuung und bietet jedem Kind einen Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Auch das macht Radebeul für junge Familien attraktiv. Dabei wird auf die Gleichwertigkeit von Kinderbetreuung in Kitas und in Tagespflege geachtet.

Noch nicht ausreichend geregelt sind jedoch sogenannte Ausfallzeiten der Tagesmütter, d.h. Betreuungslücken, in denen die reguläre Tagesmutter nicht zur Verfügung steht. Für den krankheitsbedingten Ausfall der Tagesmutter gibt es eine erprobte und von den Eltern geschätzte Regelung.

Welche Lösungsmöglichkeiten bietet die Stadt Radebeul jedoch für die urlaubsbedingte Lücke von 30 Tagen pro Jahr in der Kinderbetreuung in Tagespflege?

Nicht alle Eltern können diesen Zeitraum durch eigenen Urlaub oder Betreuung in der Familie überbrücken und benötigen eine Unterstützung durch Übernahme von Betreuung. Dabei sollte der Schwerpunkt im Sinne des Kindes natürlich auf der Betreuung in der Familie liegen, d. h. idealerweise auf gemeinsamen Urlaubszeiten, analog der am häufigsten gewählten Lösung zur Überbrückung von Schließzeiten in der Kita.

Bianca Erdmann-Reusch