Grundsteuer aufkommensneutral: Keine zusätzliche Belastung durch die neue Grundsteuer!

Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU - Stadtrat Dr. Ulrich Reusch in der Stadtratssitzung von Radebeul am 27.11.2024 zu TOP 11: Hebesatzung Grund- und Gewerbesteuer

Wir haben seit dem 16. Mai 2018 eine eindeutige Beschlusslage im Stadtrat zum Thema Grundsteuer: Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde damals mit den Stimmen der CDU, der Freien Wähler und der FDP beschlossen, dass in Radebeul die Grundsteuer – in Summe, also insgesamt – aufkommensneutral bleibt. Dazu stehen wir nachdrücklich, und dem trägt die vorgelegte Hebesatzung, soweit man das derzeit abschätzen kann, auch Rechnung. Wir stimmen daher zu und begrüßen bei dieser Gelegenheit natürlich auch, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert bleibt.

Wir wollen gerade unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen in der Summe eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger wie der Unternehmen und Gewerbetreibenden in unserer Stadt auf alle Fälle vermeiden. Anders gesagt: Wir wollen aus der bundesverfassungsrichterlich vorgeschriebenen und bundesgesetzlich vorgegebenen Neufestsetzung der Grundsätze für die Grundsteuererhebung keinen zusätzlichen Profit für die Stadtkasse schlagen.

Diese Aussage kann sich natürlich nur auf das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen, also auf die künftige Summe der Grundsteuer beziehen. Denn die Änderungen, die sich mit Bezug auf die Angleichung der Grundsätze bzw. die zugrundezulegenden Einheitswerte in ganz Deutschland sowie im einzelnen mit Bezug auf die oftmals gestiegene Werthaltigkeit von Grundstücken ergeben, kann die betreffende Gemeinde nicht beeinflussen. Diese Änderungen, seien es Erhöhungen, seien es Absenkungen der konkreten Steuerbelastung, sind vom Gesetzgeber gewollt und lassen sich kommunal nun einmal nicht aushebeln. Das wäre im übrigen auch nicht gerecht und, wie gesagt, auch nicht gesetzeskonform.

Der vorgelegte Satzungsentwurf entspricht dem Anliegen der Gesamtaufkommensneutralität bei der Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer B, also für die Wohngrundstücke, indem dieser von 400% auf 225% - und damit ganz erheblich - abgesenkt wird. Dabei hat sich die Stadtverwaltung im Interesse der Steuerzahler am unteren Level der zuvor sorgfältig ermittelten Bandbreite orientiert. Ganz genau lässt sich das Gesamtaufkommen natürlich noch nicht beziffern.

Die Städte und Gemeinden, selbst in unserem Landkreis, agieren recht unterschiedlich. Einige behalten die bisherigen Hebesätze bei, die meisten jedoch senken ab, aber wohl keine Kommune so deutlich wie Radebeul, wo der Hebesatz für die Grundsteuer B nahezu halbiert wird. Manche Gemeinden sehen in ihren neuen Hebesatzungen eine Revisionsklausel vor. Davon können wir in Radebeul absehen, da die Hebesätze künftig, also ab 2026, wieder im Rahmen des Haushaltsbeschlusses festzulegen sind. Wir werden dann also erforderlichenfalls nachjustieren können und müssen.

Für die CDU-Fraktion möchte ich – gerade auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion etwa in der Landeshauptstadt – abschließend noch einmal erklären, dass wir, wie versprochen, die neue Grundsteuer nicht zu einer Steuererhöhung nutzen werden. Künftige Haushalte sind gegebenenfalls durch anderweitige Anstrengungen auszugleichen.

Abstimmung im Stadtrat: Der Stadtrat verabschiedete die Hebesatzsatzung einstimmig.

Die freie Rede folgte dem Tenor des Manuskriptes.