Denkmalplakette Deutschland (Quelle: Wikipedia)

Historische Zeugnisse im Bilz-Bad sichern!

Antrag der CDU-Fraktion

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul möge beschließen:

  1. Die auf dem Gelände des Bilz-Bades noch vorhandenen interessanten Relikte und technischen Zeugnisse aus der Anfangszeit des Bades sind möglichst zu sichern und zu konservieren:
    1. In einem ersten Schritt sind die betreffenden Objekte nach Erhaltungszustand und historischer Bedeutung zu erfassen.
    2. In einem zweiten Schritt ist ein darauf abgestimmter Erhaltungs- und Sanierungsplan zu erstellen.
  2. Die hauptamtliche Verwaltung wird entsprechende Möglichkeiten mit der sbf GmbH erörtern und hinsichtlich interessierter Partner, z. B. Denkmalbehörde, Bilz-Bund für Naturheilkunde e. V., Verein für Denkmalpflege und Neues Bauen Radebeul e.V., sondieren.
  3. Aufgrund einer ersten Kostenschätzung ist zu prüfen, dafür erforderliche Mittel in der Haushaltsplanung zu veranschlagen bzw. ggfs. als Fördermittel zu akquirieren.

Begründung:

Das Bilz-Bad mit seiner weltweit einmaligen Wellenmaschine ist ein historisch bedeutsames, für Radebeul identitätsstiftendes Objekt. Gleichzeitig ist es ein Beispiel für in der Vergangenheit häufiges Mäzenatentum in unserer Stadt. Eduard Friedrich Bilz stiftet dieses Bad aus seinem Privatvermögen den Bürgern der Stadt Radebeul. Ziel der Stiftung war die Förderung der Gesundheit der Menschen unserer Stadt, getreu dem Bilz'schen Wahlspruch: Licht, Luft, Sonne.

Die wenigen noch vorhandenen Zeitzeugnisse aus der Anfangszeit des Bilz-Bades, darunter das vollständig erhaltene Kassenhäuschen vom Eingang Buchholzweg, einzelne Umkleidekabinen, originale Sportgeräte und Sanitäreinrichtungen, fristen am Rande der Anlage ein kümmerliches Dasein und verroten langsam. Diesem Zustand muss Einhalt geboten werden.

Radebeul, den 18.09.2021

Dr. Ulrich Reusch
Dr. Sven Eppinger
Bianca Erdmann-Reusch
und Fraktion CDU

Nachtrag: Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 18.10.2023 eingebracht und an den zuständigen Ausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen.